0

Provisionsabrechnungen erfassen?

Hallo zusammen,

ich komme gerade nicht weiter und brauche mal wieder eure Hilfe, vielleicht hat jemand eine Idee oder auch folgenden Sachverhalt bei sich implementiert.

 

Ich habe drei Tabellen, Angebot, Auftrag, Rechnungen und soweit funktioniert der Worflow einwandfrei.

Nun bekomme ich von einem Kunden 'nur' eine Provisionsabrechnung, die dann auf mein Konto gutgeschrieben wird, ohne Rechnung, nur die ProviAbrechnung. Ich weiss, dass das praktisch wie eine Rechnung ist, aber wie stelle ich das in Ninox dar? Ich kann ja keine Rechnung schreiben, Angebot, Auftrag auch nicht, da es nur diese ProviAbrechnung gibt.

Mein Ansatz wäre, in der Tabelle Rechnungen (ich benutze die Vorlage 'Rechnungen' , allerdings etwas verändert) unter Rechnungstitel (Rechnungen, Stornorechnungen) > zB Provisionsabrechnung hinzuzufügen. Allerdings weiss ich dann nicht weiter. Was mache ich mit der Rechnungsnummer? Einfach weglassen?

 

Hat jemand eine Idee, wie ich das am besten erfassen könnte?

 

Vielen Dank schon mal!

 

Gruß

Kruna

12 Antworten

null
    • Ninox-Professional
    • planoxpro
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Hallo Kruna, ich denke, das ist eher ein buchhalterisches als ein Ninox-Problem. Wenn die Provisionsabrechnung (Gutschrift?) des Kunden steuerlich als Beleg anerkannt wird, dann musst du vermutlich keine Rechnung schreiben, sondern vergibst dem Abrechnungsdokument eine eigene Belegnummer und verbuchst ihn als Einnahme.

     

    Ich würde das mit dem Kunden absprechen, denn der muss den Vorgang ja auch verbuchen. Oder noch besser einen Steuerberater fragen, ob du selbst auch noch mal eine Rechnung ausstellen musst/kannst.

    • Kruna
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Hallo Copytexter,

    vielen Dank,dass Du dich meiner 'Problematik' animmst. Wahrscheinlich denke ich wieder um fünf Ecken und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    Für die Buchhhaltung habe ich tatsächlich einen Steuerberater, der den Vorgang dann verbucht.

    Ich muss keine Rechnung ausstellen, da ich vom Kunden anstatt einer Rechnung eine Provisionabrechnung über eine AgenturProvision bekomme und ich weiss nur nicht, wie ich die in Ninox einpflegen soll.

    Es ist ja quasi wie eine Einnahme, ergo eine Art Rechnung nur eben ohne Rechnungsnummer bzw. gibt es eine Gutschriftsnummer vom RG-Aussteller.

    Ich frikele weiter an meinem Ansatz und komme da irgendwie nicht weiter. Überhaupt ist das alles recht kompliziert u.a., weil z.B. die Provisionsabrechnung jährlich abgerechnet wird und das, je nach dem über wie viele Jahre der Vertrag läuft.

     

    Gruß

    Kuna

    Ich muss da nocheinmal 'in mich gehen' und das ganze Konstrukt überdenken.

    • Ninox-Professional
    • planoxpro
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Wie gesagt: Eine Abrechnung kann auch vom Leistungsempfänger ausgestellt werden. Dann steht m. W. in der Regel allerdings nicht "Rechnung" darüber, sondern "Gutschrift". Und eine solche Gutschrift muss dieselben Informationen beinhalten wie eine Rechnung. Nur dann zählt sie als ordentlicher Beleg i. S. d. Steuerrechts.

     

    In jedem gängigen Kontenrahmen gibt es ein Erlös-Konto für erhaltene Provisionen (SKR03: 8510), auf dem diese dann verbucht werden (mit der Gutschrift als Beleg).

     

    Wenn es dir nur darum geht, die Provisionen in deinem System zu erfassen und bei den Gesamterlösen zu berücksichtigen, dann erstelle doch einfach eine eigene Tabelle dafür. Oder eine für alle Erlöse, also deine selbst erstellten Ausgangsrechnungen und Gutschriften/Provisionsabrechnungen. Wäre doch schnell gemacht.

     

    In deinen Ausgangsrechnungen sollten die Provisionsgutschriften aber nicht erscheinen. Auch bzw. schon gar nicht ohne Rechnungsnummer.

     

    Merke: Information nach bestem Wissen und Gewissen, aber natürlich ohne Gewähr! Wenn du einen Steuerberater hast, dann frag ihn zur Sicherheit noch mal (und gib hier kurz Rückmeldung). Die Antwort sollte ihn keine zwei Minuten kosten.

    • Kruna
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Guten Morgen,

     

    bitte reiß' mir nicht den Kopf ab. Ich kann natürlich meinen Steuerberater ansprechen, aber ich habe nicht richtig verstanden, was ich ihn fragen soll.

    Was den Steuerberater angeht, habe ich die Proviabrechnung nur abgegeben. Ich musste keine weitere RG o.ä. erstellen. Wie der das dann weiter verbucht hat? Wahrscheinlich so, wie Du es beschrieben hast (SKR 8510).

    Wahrscheinlich habe ich mich nicht ganz verständlcih ausgedrückt, was ich erreichen möchte. Es ist so, wie schon beschrieben hatte, dass ich nun diese ProviAbrechnung habe und nicht weiß, wie ich sie am besten/sinnvollsten in Ninox einpflegen soll. Es geht mir darum, einen Überblick zu haben, welche Umsätze für welches Unternehmen laufen, wann die ProviAbrechnungen anstehen, ob es Verlängerungen gibt oder vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wurde, um welche Standorte handelt es sich usw.

    Soll ich diese ProviAb zunächst in TAbelle Auftag erstellen und dann in TAbelle REchnungen übertragen? (Du hattest mir bei dem Konstrukt geholfen https://ninox.com/en/forum/technische-hilfe-5ab8fe445fe2b42b7dd39ee8/aus-auftrag-eine-rechung-erstellen-5e946ea45e353d53a6fa5c82)

    Oder soll ich das gleich in TAbelle Rechnungen eingeben, aber eben ohne RgNummer und nur die GutschriftNummer eingeben? Ich würde es jedoch dabei belassen, eine Tabelle zu nutzen, quasi für erstellten Ausgangsrechnungen und Gutschriften/Provisionsabrechnungen, was ich im Auswahlfeld Rechnungstitel erweitern kann.

    Dann ist da noch das 'Problem', dass zB der Auftrag zB über 2 oder 3 Jahre geht, aber die Provi erst einmal nur jährlich abgerechnet wird. Es kann aber auch passieren, dass nach der Auftrag quasi einem Jahr schon beendet ist, da es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Auch diesen workflow werde ich irgendwann irgendwie in Ninox mit einbinden müssen.

     

    Gruß Kruna

    • Ninox-Professional
    • planoxpro
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Warum sollte ich dir den Kopf abreißen? Das würden eher dein Steuerberater oder das Finanzamt tun.😉

     

    Allerdings hatte ich ja schon gesagt, wie man die Provisionen erfassen könnte: In einer Extra-Tabelle. Sobald eine Provisions-Gutschrift eingeht, erfasst du die Daten und hängst das Dokument als Beleg an. Genauso wie bei einer Eingangsrechnung. Es müsste sogar möglich sein, Provisionsgutschriften direkt als Eingangsrechnung zu erfassen, wenn eine solche Tabelle schon existiert.

     

    Es gibt viele Möglichkeiten. Entscheidend ist letztlich, dass alle Vorgänge nachvollziehbar dokumentiert sind. Sowohl für dich als auch für das Finanzamt.

     

    Ich würde eine Provisionsgutschrift aber nie als Ausgangsrechnung erfassen. Denn dann gäbe es ja zwei Belege und zwei steuerlich relevante Umsätze. Und wenn der Kunden das Geld überweist, wird er als Verwendungszweck auch die Nummer der Gutschrift angeben.

     

    Was die Laufzeiten etc. angeht: Auch dafür könnte man eine Tabelle anlegen, in der man Vertragsdaten speichert. Entweder nur für Provisionen oder für alle Verträge, also auch solche, die Kosten verursachen. Art, Vertragspartner, Laufzeit, Zahlungsrhythmus ...

     

    So würde ich es jedenfalls machen. Und deinen Steuerberater könntest du genau das fragen, was du auch hier gefragt hast: Wie erfasse ich am besten erhaltene Provisionsgutschriften?

    • Kruna
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    GUten Morgen,

     

    stimmt, das tut er manchmal, aber solange ich dadurch beim Finanzamt safe bin, soll mir das recht sein :-)

    Hmmm, ich komme leider in meinem ganzen Konstrukt irgendwie nicht weiter, als ob ich eine Ninox-Blockade hätte.

    Trotzdem vielen tausend Dank für Deine Hilfe.

     

    Gruß Kruna

    • Ninox-Professional
    • planoxpro
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Hm. Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, wo das Problem liegt. Aber es hat wenig mit Ninox zu tun. Du hattest gefragt, wie du am besten erhaltene Provisionsgutschriften erfassen kannst. Ich bilde mir ein, die Frage recht ausführlich beantwortet zu haben (z. B. mit einer eigenen Tabelle). Deshalb finde ich es etwas irritierend, dass du suggerierst, keinen Schritt weiter gekommen zu sein.

     

    Es gibt über die beschriebenen Ideen hinaus aber wohl doch eine Möglichkeit, eine erhaltene Gutschrift noch mal als eigene Rechnung zu erfassen (mit Rechnungsnummer). Wenn man sie mit folgendem Vermerk versieht und nicht in Verkehr bringt, kann sie als unternehmensinterner Buchungsbeleg betrachtet werden:

     

    „Bei diesem Beleg handelt es sich nicht um eine Rechnung/Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn. Diese Rechnung/Gutschrift kann nicht zum Vorsteuerabzug genutzt werden.“

     

    Man könnte in Ninox ein zusätzliches Drucklayout erstellen (wenn der Rechnungstext nicht dynamisch erzeugt wird), ein Auswahlfeld mit den Optionen „intern“ und „extern“ erstellen und anhand dessen das Drucklayout auswählen (oder den entsprechenden Textbaustein). Die Original-Gutschrift des Kunden ließe sich als Anhang speichern, die Original-Belegnummer bspw. im Text der Rechnungsposition.

     

    Du hast also drei Möglichkeiten, erhaltene Gutschriften zu erfassen:

     

    1.) In einer eigenen Tabelle.

    2.) Als Rechnungseingang.

    3.) Als Ausgangsrechnung mit o. g. Vermerk (kein Versand).

     

    Alle Option ließen sich leicht mit Ninox abbilden. Die entscheidende Frage ist und bleibt, ob das bevorzugte Verfahren rechtlich so in Ordnung ist. Und die kann dir kein Ninox-User, sondern nur dein Steuerberater beantworten. Zumal der die Belege ja auch verarbeiten muss.

    • Kruna
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Hallo Copytexter,

     

    Bitte entschuldige, ich wollte absolut nicht, dass der Eindruck entsteht, dass mich Deine Hilfe 'nicht weiterbringt', ganz und gar nicht! Im Gegenteil, ich bin jedesmal sehr, sehr dankbar und bisher habe ich Dank Deiner Hilfe und Hilfe anderer User hier, für mich beachtliches erreicht. Es gibt hier wirklich sehr, sehr hilfsbereite, freundliche und geduldige Leute hier! Das ist echt riesen, große Klasse!

    Und Du hast, wie immer, sehr ausführlich geantwortet.

    Die Tatsache, dass ich nicht weiterkomme, liegt einzig und allein an mir selbst, bitte nicht missverstehen!!! Zum Einen bin ich wohl gerade zu blöd, um mein 'Problem' verständlcih auszudrücken und zum Anderen bin ich auch noch zu blöd, deine Antwort(en) zu verstehen! Und das alles gepaart mit nicht viel buchalterischem Wissen.

    Mir glüht gerade der Kopf, der Groschen fällt einfach nicht!

    Ich habe die ProviAbrechnung ja bereits physich vom Kunden bekommen und es ist für den Steuerberater ausreichend, da das ja quasi der 'Beleg' ist, wenn er zB die UST berechnet oder Beleg für Kontoeingang usw. - zB Kontoeingang 123,00€ mit der bereits erhaltenen ProviAbrechnung XY über 123,00€. Ich muss ihm keine neue Gutschrift oder andere Gutschrift oä austellen.

     

    Es geht mir primär darum, wie Du es beschrieben hast:

    Wenn es dir nur darum geht, die Provisionen in deinem System zu erfassen und bei den Gesamterlösen zu berücksichtigen, dann erstelle doch einfach eine eigene Tabelle dafür. Oder eine für alle Erlöse, also deine selbst erstellten Ausgangsrechnungen und Gutschriften/Provisionsabrechnungen. Wäre doch schnell gemacht.

     

    Es müsste doch eigentlich ok sein, wenn ich das in der Tabelle Rechnungen eingebe und dann anstatt der RG-Nummer, die Gutschriftnummer, die der Kunde vorgegeben hat eintrage und dann sehe ich weiter, wie sich das im workflow auswirkt.

     

    Vilen, lieben, tausend Dank!!! :-))

    Gruß Kruna

    • Ninox-Professional
    • planoxpro
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Hallo Kruna, auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole: Ob das ok wäre, kann dir nur ein Steuerfachmann beantworten! Ich bin keiner, gehe mit meinem Drittelwissen aber davon aus, dass er dringend davon abraten würde. Weil es sich bei der Provisionsgutschrift um einen Eingangsbeleg handelt, der in deinen Ausgangsrechnungen nichts zu suchen hat.

     

    Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, deinen Steuerberater nicht fragen willst, dann frag halt in einem Fachforum zum Thema Finanzbuchhaltung. Hier im Ninox-Forum können wir dir nur bei der technischen Umsetzung helfen. Die Entscheidung, wie du vorgehen willst, musst du aber selbst treffen.

     

    Das einfachste wäre wohl Variante 3, also das Erfassen als interne Rechnung mit dem Vermerk (und Rechnungsnummer). Deinem Steuerberater könntest du dann diese Rechnung geben statt der Provisionsgutschrift. Aber wie gesagt: Alles unter Vorbehalt.

    • Kruna
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Guten Morgen Copytexter,

     

    natürlich kann ich meinen Steuerberter fragen, (werde ich auch tun) aber der kennt mein Ninox System nicht und ich befürchte, dass er mir da nicht viel weiterhelfen kann (oder auch dch), da es meines Erachtens kein steuerliches Thema ist. Ich habe ihm bereits die Provisionsabrechnung(en) abgegegeben und laut BWA wurde diese unter 8519 (H Provisionsumsätze 19% USt ) verbucht. Er hat ja somit quasi seine Arbeit getan und die Belege zusammen.

    Meine Idee war deswegen, es in der Tabelle Rechnungen zu erfassen, ohne RG Nummer, aber mit der Gutschriftnummer der Abrechnung, so erscheint es ja dann zB im Monatsumsatz oder ich kann sehen wie es in der Tabelle "Artikel" aussieht, wann welche Artikel 'zum Einsatz' gekommen sind. In der Vorlage Rechnungen, gibt es ja auch RE, AN und LS in einer Tabelle zusammen. Deswegen dachte ich, dass ich 'einfach' auch eine Auswahl namens Proviabrechnung hinzufügen könnte. Nun, ich werde heute meinen Steuerberater anrufen und gebe hier dann natürlich ein feedback.

     

    Ich danke Dir vielmals für Deine immense Geduld mit meinem Anliegen!

     

    Gruß Kruna

    • Ninox-Professional
    • planoxpro
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Hallo Kruna, ja, natürlich kann dein Steuerberater die Provisionsgutschrift direkt verbuchen. Das ist normale buchhalterische Praxis (siehe Post vom 19.06., 8:21 Uhr). Es gibt einen korrekten Beleg und der wird ordnungsgemäß verbucht. Buchhalterisch ist die Sache damit erledigt.

     

    Es geht also nur um die Frage, wie du die Provision bei dir rein informativ verwalten kannst, ohne faktisch einen zweiten Beleg zu erzeugen. Und genau das würdest du m. E. tun, wenn du die Provisionsgutschrift (Eingangsbeleg) noch mal bei deinen Rechnungen (Ausgangsbeleg) erfasst. Dabei spielt es keine Rolle, mit welcher Software du arbeitest. Es geht einzig und allein darum, ob das Verfahren einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt standhalten würde (du musst damit rechnen, dass sie sich auch deine Software ansehen werden).

     

    Aber vielleicht liege ich auch falsch und dein Steuerberater sagt, dass es okay ist, so vorzugehen. Deshalb wäre es wirklich super, wenn du tatsächlich hier noch mal Rückmeldung geben würdest. Das kann uns alle weiterbringen.

    • Kruna
    • vor 2 Jahren
    • Gemeldet - anzeigen

    Hallo Copytexter,

    feedback: nun habe ich endlich mit meinem Steuerberater gesprochen und er hat mir grünes Licht gegeben, dass ich die AE-ProviGutschrift quasi auch in Tabelle Rechnungen erfassen kann. Ich darf zu dieser AE-ProviGutschrift jedoch keine fortlaufende Rechnungsnummer benutzen, da diese nur für erstellte Rechnungen gedacht ist und die Gutschrift bereits ihre eigene ProviNummer hat. Sonst würde es ja zwei Belege (meine erstellte RG und die AE Gutschrift des Erstellers) zu einem Vorgang geben und sollte nicht passieren.

    So, wie ich dachte, kann ich also dem Rechnungstitel (Auswahlfeld) zB AE-Provision hinzufügen und zB die AE-ProviNummer eingeben, damit ich den Beleg für mich besser zuordnen kann.

    Er sagte, dass es dem Finazamt eigentlich egal ist, welche Software ich für meine eigene Übersicht auf meinem Rechner benutze, ob Excel, Ninox, Access, Lexoffice oder gar per Hand (mal überspitzt gesagt). Zitat: Es wäre ja noch schöner, wenn das Finanzamt einem auch noch vorschreiben würde, welche Software man zu benutzen hat.

    Ich denke, dass es auch einen Unterschied macht, ob man einen Steuerberater hat oder nicht (das ist aber meine persönliche Meinung), da ich ihm ja alle Belege weitergebe und wenn etwas fehlt oder etwas anliegt, werde ich daran erinnert bzw wird dafür gesorgt, dass alles seine Richtigkeit hat. Er hat sowieso alle Unterlagen und archiviert diese auch.

     

    Bleibt also nur die Frage, wie ich das nun am besten in Ninox löse :-)

     

    Gruß

    Kruna

Content aside

  • vor 2 JahrenZuletzt aktiv
  • 12Antworten
  • 919Ansichten