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Einleitung
- Dieses EULA bildet die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) und der Ninox Software GmbH, Monbijoustraße 5, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Ninox“ oder „wir“ genannt), als Anbieter über die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software Ninox, die als Applikation und Webanwendung zur Verfügung gestellt wird (nachfolgend „Software“), sowie den Zugang zu dieser Software. Vorbehaltlich von zukünftigen Änderungen nach den Regelungen dieser EULA, ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung des EULA maßgeblich.
- Das EULA gilt für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Ninox und Ihnen hinsichtlich der Nutzung der Software. Den Bestimmungen dieses EULA entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, Ninox stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden EULA gelten auch dann ausschließlich, wenn Ninox in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden EULA abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.
- Je nachdem, ob Sie unsere Software als Verbraucher oder als Unternehmer bestellen, gelten jeweils unterschiedliche Bedingungen. Bestellen Sie unsere Software als Verbraucher, so sind in diesem Fall die maßgeblichen Geschäftsbedingungen dem allgemeinen Teil (A) in Kombination mit Teil (B), zu entnehmen. Bestellen Sie dagegen unsere Software als Unternehmer, so gelten für die Bestellung unserer Software der allgemeine Teil (A) in Kombination mit Teil (C), der spezifische Regelungen für Unternehmer enthält.
Teil (A) – Allgemeiner Teil
1. Vertragsschluss und Registrierung
- Der Vertrag über die Nutzung der Software zwischen uns und Ihnen („Nutzungsvertrag“) kommt wie folgt zustande:
- Vertragsschluss über unsere Webseite ("Self Checkout“): Bei einer Buchung über unsere Webseite geben Sie über unsere Webseite und den dort vorgesehenen Prozess ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Software ab. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir bzw. der von uns eingebundene Abwicklungspartner Ihr Angebot mittels einer Bestätigungs-E-Mail annehmen. Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Bestätigungs-E-Mail enthält neben den Bestelldaten des Kunden auch die Rechnung und dieses EULA als (ausdruckbare) Anhänge.
- Vertragsschluss über Sales Mitarbeiter: Erfolgt die Buchung nicht über unsere Webseite, geben Sie auf Basis eines von uns erstellten Angebotes eine verbindliche Bestellung zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Software ab; dies erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Der Vertrag kommt in diesem Fall dadurch zustande, dass wir diese Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigen und Ihnen das Zustandekommen des Vertrags bestätigen. Die Bestätigungs-E-Mail enthält neben den Bestelldaten des Kunden auch die Rechnung und dieses EULA als (ausdruckbare) Anhänge.
- Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und/oder englischer Sprache.
- Sie können bestimmte Lösungen für eine Dauer von 30 Tagen kostenfrei zu Testzwecken nutzen („Testphase“). Für bestimmte Lösungen stellt Ninox darüber hinaus eine dauerhaft kostenfreie Basisversion zur Verfügung („Freeware“). Während der Testphase und bei Freeware können Sie die Nutzung der Software jederzeit einstellen. Ninox ist während der Testphase und bei Freeware jederzeit berechtigt, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu sperren oder einzuschränken. Das unentgeltliche Nutzungsrecht endet automatisch am Ende der Testphase/bei Einstellung der Nutzung der Freeware. Wir sind berechtigt, sämtliche durch Nutzer in die Software eingebrachten Daten nach Ablauf der Testphase/bei Einstellung der Nutzung der Freeware zu löschen; eine Wiederherstellung der Daten ist dann nicht mehr möglich. Dies gilt nicht, wenn Sie vor Ablauf der Testphase einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag (wie nachstehend definiert) mit uns abschließen oder Freeware zu einem solchen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag upgraden.
- Um die Software nutzen zu können, ist eine Registrierung auf unserer Webseite unter Angabe Ihrer E-Mail Adresse und die Zustimmung zu dem vorliegenden EULA sowie zu der Datenschutzrichtlinie erforderlich. Mit dem Abschluss des Registriervorgangs erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail. Mit der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie ein Nutzerkonto. Für die Anmeldung zum und Authentifizierung Ihres Nutzerkontos ist die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und eines Passwortes erforderlich („Passwort“ oder „Zugangsdaten“ genannt). Umfasst der Nutzungsvertrag weitere Nutzer (siehe Ziffer 2 Abs. (1)), gilt dies entsprechend für jeden Nutzer.
- Sie sind verpflichtet, Ihr Passwort vertraulich zu behandeln und mit der nötigen Sorgfalt sicherzustellen, dass Dritte hierauf keinen Zugriff haben. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Ihre Zugangsdaten nicht unrechtmäßig von Dritten genutzt werden. Sobald Sie den Verdacht haben, dass Ihre Zugangsdaten verloren gegangen sind, gestohlen wurden oder auf sonstige Weise der Anschein besteht, dass Ihr Nutzeraccount von Dritten verwendet wurde, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und Ihr Passwort zu ändern.
- Während der Nutzung der Software als Webanwendung ist der Nutzer grundsätzlich permanent eingeloggt, bis er sich aktiv abmeldet oder die entsprechenden Browser Cookies gelöscht werden. Ihnen ist bekannt, dass grundsätzlich die Gefahr besteht, dass Dritte auf Ihr Nutzerkonto und alle hierin gespeicherten persönlichen Daten zugreifen können, sofern die Dritten auf das von Ihnen angemeldete Endgerät zugreifen können. Ihnen ist auch bekannt, dass ein angemeldetes Endgerät auch ohne dessen aktive Nutzung möglicherweise im Hintergrund Daten austauscht, wodurch Ihr Datenvolumen genutzt und ggf. beeinträchtigt werden kann. Wir empfehlen daher, sich nach dem Ende einer jeden Nutzung aktiv abzumelden.
2. Leistungsbeschreibung und Nutzungsrechte
- Art und Umfang der Ihnen zur Verfügung stehenden Leistungen können jederzeit den Beschreibungen auf unserer Webseite und der Software entnommen werden. Wesentlicher Leistungsbestandteil der Software ist die Erstellung, Verwaltung und Pflege von Datenbanken. So können Sie unter anderem Datenbanken erstellen, Daten eingeben und auswerten, diese mit anderen Diensten verbinden, Datenverarbeitungsaufgaben automatisieren, in andere Formate exportieren und auf Ihrem Endgerät speichern. Das Recht, Dritte für die Nutzung der Datenbanken zu berechtigen (jede Person, für die auf Einladung des Kunden ein Nutzerkonto angelegt wurde, wird in diesen EULA „Nutzer“ genannt) sowie der Umfang des Speicherplatzes, der verarbeiteten Daten, der ausgeführten Funktionen und die Anzahl der Datenbanken ist begrenzt auf den beim Vertragsabschluss gewählten Umfang. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche über seinen Nutzungsvertrag angemeldete weitere Nutzer, die Regelungen dieser EULA vollständig einhalten. Der Kunde stellt Ninox frei von sämtlichen Schäden, Ansprüchen und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die Ninox, unseren Mitarbeitern oder Organen durch einen Verstoß gegen diese EULA durch Sie oder die über Ihren Nutzungsvertrag angemeldete Nutzer entstehen.
- Ninox ist berechtigt, die Software und deren Funktionalitäten zu ändern. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund
- einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung,
- geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards),
- des Schutzes der Systemsicherheit, oder
- der Fortentwicklung der Software.
- Führt die Änderung der Software zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung der Software durch den Kunden, ist dieser berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung von Ninox (per E-Mail und/oder über die Webseite) über die Änderung außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
- Für das Produkt Ninox-Cloud/Private Cloud/Ninox 4 gilt folgendes: Die Software wird als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Nutzer wird ermöglicht, die auf den Servern von Ninox bzw. eines durch Ninox beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung und mittels eines Browsers während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen. Die Software wird am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Ninox bereitgestellt. Ninox schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers und dem Übergabepunkt. Der Nutzer hat selbst für eine hinreichende Verbindung zum Internet Sorge zu tragen.
- Für das Produkt OnPrem gilt folgendes: Der Kunde erhält von Ninox einen Installationslink zur Installation der Software auf dem IT-System des Kunden. Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass sein IT-System die jeweils für die Nutzung der Software erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden. Der Zugriff durch die Nutzer erfolgt auf dem IT-System des Kunden.
- Für das Produkt Ninox 4 gilt darüber hinaus folgendes: Die Software übermittelt Anfragen des Kunden („Prompt/s“) an Large Language Models („LLM“) und die durch das LLM generierten Antworten („Output“) an den Kunden. Die LLMs werden von Drittanbietern („LLM-Anbieter“) in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Ninox hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung sowie den Umfang der von den LLM-Anbietern bereitgestellten Dienste und übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Funktionsumfang. Die LLM-Anbieter können den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Leistungen von Ninox verhindern. Für Leistungseinschränkungen, die durch Änderungen bei den LLM-Anbietern verursacht werden, haftet Ninox gegenüber dem Kunden nicht.
Führt eine Änderung des Funktionsumfangs eines oder mehrerer LLMs oder eine nicht nur vorübergehende eingeschränkte oder fehlende Verfügbarkeit eines oder mehrerer LLMs dazu, dass für den Kunden unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer der Beeinträchtigung, der Bedeutung für den Kunden sowie der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Vergütung eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist, kann der Kunde den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von (i) im Falle eines Monatsvertrages 7 Tagen und (ii) im Falle eines Jahresvertrages 30 Tagen außerordentlich kündigen. In diesem Fall schuldet der Kunde die wiederkehrende Vergütung nur anteilig für die Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Einmalige Zahlungen werden nicht erstattet. - Mit Abschluss des Nutzungsvertrags und erfolgreicher Registrierung erhalten Sie das nicht-exklusive, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für die Erstellung, Verwaltung und Pflege von Datenbanken für eigene Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Software (i) auf eigenständiger Basis und/oder (ii) in und als Teil einer Lösung, welche die Software mit einem oder mehreren Produkt(en) oder Diensten anderer Anbieter kombiniert („Drittlösungen”). Darüber hinaus gehende Nutzungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Unterlizenzierung der Software.
- Soweit wir über kostenpflichtige Angebote hinaus die Software auch kostenlos bereitstellen (wie insbesondere im Rahmen der Testphase und bei Freeware), geschieht dies stets vorbehaltlich einer jederzeitigen unangekündigten Änderung und/oder Einstellung oder der zukünftig nur noch gegen gesondertes Entgelt ermöglichten Bereitstellung. Darüber hinaus übernehmen wir für sämtliche kostenlos angebotene Software oder Teile der Software keine Verantwortung hinsichtlich deren Vollständigkeit und/oder Richtigkeit, außer wir haben den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten oder arglistig verschwiegen.
- Wir sind bestrebt, stets eine hohe Verfügbarkeit der Software sicher zu stellen. Nichtsdestotrotz kann es zu Wartungszwecken erforderlich sein, die Verfügbarkeit der Software temporär auszusetzen. Wir werden Sie, sofern möglich, rechtzeitig im Voraus über Wartungszeitfenster informieren und diese so gestalten, dass die Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Software geringstmöglich ausfallen.
- Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99,5% im Monatsmittel. Maßgeblich ist der Kalendermonat. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Ninox liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind Zeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, die mit einer Frist von mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden angekündigt wurden. Planmäßige Wartungsarbeiten erfolgen nicht an den Wochentagen montags bis freitags, zwischen 7 und 19 Uhr. Als einzuhaltende Zeitzone vereinbaren die Vertragsparteien die Zeitzone UTC+1h, namentlich die mitteleuropäische Zeit (MEZ) und im Sommerhalbjahr die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Wartungsarbeiten dürfen jedoch die Verfügbarkeit nicht länger als 12 (zwölf) Stunden in Folge beeinträchtigen oder unterbrechen.
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Software führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der Software ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern, welche dazu führen, dass die Nutzung der Software nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt ist, erfolgt die Wartung binnen 3 (drei) Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden über das Bestehen des Fehlers. Wir werden Sie von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und diese den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 (zwölf) Stunden möglich sein sollte, werden wir Sie davon binnen 24 (vierundzwanzig) Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
- Diese vorstehenden Absätze 9 bis 12 gelten nicht für die Verfügbarkeit der LLMs. Eine bestimmte Verfügbarkeit der LLMs sichert Ninox nicht zu und übernimmt insoweit auch keine Haftung.
3. Rechte und Pflichten
1. Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen und Ninox über Änderungen Ihrer Registrierungsdaten unverzüglich zu informieren. Nutzer sind nicht berechtigt, Ihr Nutzerkonto einem Dritten zur Verfügung zu stellen oder die Software zweckentfremdet zu nutzen.
2. Sie sind für die von Ihnen innerhalb der Software erstellten Inhalte allein verantwortlich und verpflichtet, die Inhalte regelmäßig zu sichern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Sie stehen insbesondere dafür ein, dass Ihre Inhalte im Einklang stehen mit Vorschriften des Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrechts sowie mit sämtlichen sonstigen geltenden und einschlägigen Gesetzen. Darüber hinaus verpflichten Sie sich,
- keine Inhalte einzustellen, die rechts- oder sittenwidriges Material und/oder Inhalte enthalten, vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, pornografisch oder sexuell anstößig sowie geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, pornographisches oder obszönes Material beinhalten oder LLMs zu nutzen um derartige Inhalte zu generieren;
- keine Inhalte einzustellen, die geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen, übel nachzureden oder in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen LLMs zu nutzen um derartige Inhalte zu generieren;
- es zu unterlassen, Output, welcher von LLMs generiert wurde, als von Menschen erstellt darzustellen;
- Output, welcher von LLMs generiert wurde, angemessen zu überprüfen und diesen insbesondere nicht ohne eine vorherige Überprüfung in risikoreichen oder sensiblen Kontexten (einschließlich medizinischen, rechtlichen, finanziellen oder sicherheitskritischer Anwendungen) zu verwenden.
3. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln („Reverse Engineering”), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Weiterhin ist Ihnen untersagt, Trainingsdaten oder Systemlogik der LLMs zu extrahieren, zu rekonstruieren oder zu versuchen, diese zu ermitteln oder die Dienste, Ergebnisse der LLM oder Eingabeaufforderungen zu verwenden, um konkurrierende AI-Modelle zu trainieren, zu entwickeln oder zu verbessern.
4. Der Nutzer darf weiterhin nicht (i) wissentlich Viren, Trojaner, Würmer, Logikbomben oder anderes Material einführen, das bösartig oder technologisch schädlich für die Software ist, oder (ii) die Software über einen Dienstverweigerungs-Angriff („Denial-of-Service Attack”) oder einen verteilten Denial-of-Service Attack angreifen. Der Nutzer darf nicht versuchen, sich unbefugten Zugang zur Software, zu dem Server, auf dem die Software gespeichert ist, oder zu einem mit der Software verbundenen Server, Computer oder einer Datenbank zu verschaffen.
5. Der Nutzer ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten allein verantwortlich. Ninox prüft die vom Nutzer mit der Software genutzten Inhalte nicht.
6. Der Kunde stellt Ninox von allen Ansprüchen, Kosten, Auslagen, Klagen oder Verfahren, einschließlich angemessener Anwaltskosten frei, die durch Dritte gegen Ninox (oder einen seiner Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen) wegen einer rechts-/ und/oder vertragswidrigen Nutzung der Software und/oder im Zusammenhang mit einer Drittlösung geltend gemacht wird, es sei denn, der betreffende Anspruch beruht auf (i) einem Mangel der Software oder (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen von Ninox aus diesem EULA oder dem Nutzungsvertrag. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich, nachdem sie von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangt hat. Die Parteien arbeiten bei der Abwehr eines solchen Anspruchs zusammen und stellen sich gegenseitig alle Informationen zur Verfügung, die von der anderen Partei vernünftigerweise angefordert werden, um einen solchen Anspruch abzuwehren und/oder vergleichsweise zu regeln.
4. Preise / Zahlung / Bonitätsprüfung
- Die für die Nutzung der Software zu zahlenden Nutzungsgebühren können unserer Webseite und/oder unseren sonstigen Preislisten entnommen werden.
- Für die Zahlung der Nutzungsgebühren stehen Ihnen unterschiedliche Zahlungsoptionen zur Verfügung, von denen Sie eine wählen können. Die unterschiedlichen Zahlungsoptionen werden Ihnen beim Self Checkout im Bestellvorgang zur Auswahl angezeigt. Beim Vertragsschluss über Sales Mitarbeiter werden diese individuell vereinbart und sind in der Bestellung aufgeführt. Sie können die in ihrem Nutzeraccount gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern. Sofern zur Veranlassung der Zahlung unsere Mitwirkung erforderlich ist (z.B. Übermittlung von Daten an das Kreditkartenunternehmen), werden wir diese erst nach Vertragsschluss vornehmen. Ihre Zahlungsdaten werden je nach dem von Ihnen ausgewählten Zahlungsmittel an den entsprechenden Zahlungsdienstleister übermittelt. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie, die auf unserer Webseite jederzeit über den Link „Datenschutzrichtlinie“ in druckbarer Form abrufbar ist.
- Die Zahlung der Nutzungsgebühren für die erste Nutzungsperiode (siehe nachfolgend unter Absatz 5 ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Nutzungsgebühren für folgende Nutzungsperioden sind jeweils zum Beginn der jeweiligen Nutzungsperiode fällig.
- Ninox ist berechtigt, die Nutzungsgebühren für zukünftige Nutzungsperioden anzupassen. Über eine solche Anpassung wird Ninox den Nutzer spätestens 30 Tage vor Beginn der Nutzungsperiode, in der die angepassten Nutzungsgebühren gelten, per E-Mail in Kenntnis setzen. Im Falle einer Erhöhung der Nutzungsgebühren ist der Nutzer jeweils berechtigt, den Vertrag zum Ablauf der zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung über die jeweilige Erhöhung laufenden Nutzungsperiode zu kündigen. Bleibt eine Kündigung aus, gilt die jeweils erhöhte Nutzungsgebühr.
5. Laufzeit und Kündigung; Änderung der Anzahl der Nutzerlizenzen
- Die Laufzeit des Nutzungsvertrages beginnt mit Erhalt der Bestätigungs-E-Mail, spätestens mit Freischaltung der Lizenz und endet nach Ablauf der vereinbarten anfänglichen Laufzeit (die „erste Nutzungsperiode“); nutzt der Kunde die Testphase, beginnt die erste Nutzungsperiode mit Ablauf/Beendigung der Testphase. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um die gleiche Laufzeit (die „weiteren Nutzungsperioden“), sofern der Nutzungsvertrag nicht mindestens 30 Tage vor dem Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode gekündigt wird. Beim Vertragsschluss über Self Checkout werden die Dauer der Nutzungsperioden im Bestellprozess angezeigt. Beim Vertragsschluss über Sales Mitarbeiter sind diese in der Bestellung aufgeführt.
- Die Kündigung des Nutzungsvertrages, einschließlich der Testphase und der Freeware kann durch beide Parteien in Textform (per E-Mail an: support@ninox.com) erfolgen. Sowohl Ninox als auch der Kunde sind jedoch auch berechtigt, den Nutzungsvertrag schriftlich zu kündigen. Bei einer Kündigung durch den Kunden ist für den Fristablauf der Zugang der Kündigungserklärung bei Ninox maßgebend.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Wir sind insbesondere berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Sie oder Nutzer in erheblicher Weise gegen die Bestimmungen dieses EULA verstoßen.
- Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages können sämtliche Inhalte, die von Ihnen im Rahmen der Nutzung der Software gespeichert wurden, von uns unwiederbringlich gelöscht werden. Sie haben nach der Beendigung des Nutzungsvertrages keinen Zugriff mehr auf diese Inhalte.
- Der Kunde kann durch Erklärung per E-Mail an support@ninox.com eine Erhöhung oder Reduzierung der Nutzerlizenzen, also der Anzahl der Nutzer im Sinne von Ziffer 2 Abs. 1, beantragen. Eine Erhöhung der Nutzerlizenzen ist jederzeit möglich. Eine Reduzierung der Nutzerlizenzen während einer laufenden Nutzungsperiode ist nur unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen mit Wirkung zur folgenden weiteren Nutzungsperiode möglich. Bei einer Erhöhung der Nutzerlizenzen startet die jeweils laufende Nutzungsperiode von neu. Für das Wirksamwerden der Änderung der Anzahl der Nutzerlizenzen gilt Ziffer 1 Abs. 1 entsprechend.
6. Unterbrechung des Zugangs
- Ninox ist berechtigt, den Zugang zur Software zu unterbrechen, wenn:
- der Kunde oder ein Nutzer gegen die Bestimmungen dieser EULA verstößt;
- die Software durch einen Nutzer unter Verstoß gegen anwendbares Recht genutzt wird; oder
- eine Nutzungsgebühr zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vollständig gezahlt ist.
- Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.
- Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Mit der dauerhaften Sperrung des Kunden ist Ninox berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
7. Haftung
- Ninox haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Ninox nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ninox, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ninox nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Ninox, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Ninox haftet dabei nur für vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, welche die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Darüber hinaus haftet Ninox uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
- Eine etwaige verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Ein etwaiges Selbstbeseitigungsrecht des Nutzers im Falle von Mängeln ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ninox.
- Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch ein Verhalten eines LLM-Anbieters entstehen, beschränkt sich die Haftung von Ninox auf die Abtretung der Ansprüche von Ninox gegen den jeweiligen LLM-Anbieter, soweit dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen die Abtretung zulassen.
8. Hinweise zur Datenverarbeitung; Wechsel zwischen Diensten (Data Act)
- In Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie, die auf unserer Webseite jederzeit über den Button „Datenschutzrichtlinie“ in druckbarer Form abrufbar ist.
- Die besonderen Bedingungen über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten nach den Art. 23 – 31 Data Act finden Sie im Anhang zu diesen EULA.
9. Speichermöglichkeit und Einsicht in den Vertragstext
- Sie können dieses EULA auf unserer Webseite unter ninox.com/de/rechtliche-hinweise/agb einsehen. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktion Ihres Internetdienstprogramms nutzen. Sie können sich dieses Dokument auch als PDF Datei herunterladen und archivieren unter folgendem Link: Ninox AGB (EULA) (PDF).
- Sie können zusätzlich die Daten Ihrer Bestellung der Software archivieren, indem Sie die automatische Bestellbestätigung abwarten, die wir Ihnen per E-Mail nach Abschluss Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zukommen lassen. Diese Bestellbestätigungs-E-Mail enthält die Daten Ihrer Bestellung und lässt sich ausdrucken bzw. mit Ihrem E-Mail-Programm abspeichern.
- Wir werden Ihnen außerdem mit der Bestellbestätigungs-E-Mail eine Bestätigung des Nutzungsvertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, zur Verfügung stellen, so dass Sie den Vertragstext speichern und / oder zu Ihren Unterlagen nehmen können. Weitergehende gesetzliche Informationspflichten, die wir Ihnen gegenüber zu erfüllen haben, werden durch diese Regelung nicht berührt.
- Der Vertragstext wird von uns unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
10. Urheberrecht und Gewerbliche Schutzrechte
Alle Bildrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten unserer Webseite und unserer Software (einschließlich Texte, Abbildungen, Grafiken, Videos, Marken, Logos und sonstige Unternehmenskennzeichen) liegen bei uns oder unseren Partnern. Eine Verwendung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch uns ist nicht gestattet.
11. Vertraulichkeit
- Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag bekannt werden und die nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, in welcher Form (Papier, elektronische Form, mündlich etc.) dies geschieht.
- Abweichend von Abs. (1) dürfen vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden:
- Organmitgliedern und Mitarbeitern der Parteien;
- Behörden und Gerichten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung, wenn die von der Offenlegung betroffenen Partei vor einer Offenlegung – wenn und soweit rechtlich zulässig – unverzüglich über ein solches Herausgabeverlangen unterrichtet wird. Die Parteien werden, soweit gesetzlich zulässig und praktisch möglich, unverzüglich Schritte abstimmen, um die Offenlegung zu vermeiden oder zu begrenzen und diese Schritte umsetzen, sofern dies keine schwerwiegenden Nachteile für die Parteien zur Folge hat.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits vor Abschluss des Nutzungsvertrages rechtmäßig bekannt sind oder nachher ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden.
12. Schlussbestimmungen
- Für diese EULA sowie alle Lizenzverträge, die zwischen Ninox und dem Nutzer über die Software geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vorschriften des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Wir sind berechtigt, dieses EULA jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden wir Sie hierüber schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen. Ihre Zustimmung zu den Änderungen gilt dabei als erteilt, sofern Sie der Änderung nicht binnen 30 (dreißig) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Wir werden Sie zusammen mit der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass Sie Ihre Zustimmung zu den Änderungen verweigern, (1) wird das Vertragsverhältnis noch bis zum Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt und endet sodann automatisch ohne dass es einer Kündigung durch Ninox oder den Kunden bedarf oder (2) es kann – im Falle einer kostenlosen Version – von uns mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Eine erneute Nutzung der Software wird Ihnen anschließend jedoch nur noch zu den jeweils aktuellen Bedingungen angeboten.
- Wir sind berechtigt, alle in den Anwendungsbereich dieses EULA fallenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise mit befreiender Wirkung auf einen Dritten zu übertragen. Sie stimmen einer solchen Vertragsübernahme hiermit bereits jetzt zu. Für den Fall, dass wir von dieser Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen, steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
- Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des EULA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
- Sie sind nicht berechtigt, den mit uns geschlossenen Nutzungsvertrag oder Teile davon ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten. Ihre Möglichkeit zur Aufrechnung mit Mängelansprüchen und sonstigen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegen unsere Forderung zur Zahlung der Lizenzgebühr(en) werden durch dieses EULA nicht beschränkt; mit Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen können Sie hingegen nur dann gegen unsere Forderung zur Zahlung der Lizenzgebühr(en) aufrechnen, soweit Ihre Forderungen unbestritten sind, wir diese anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt worden sind. Als Kunde dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
- Sollte eine Bestimmung des EULA ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, beeinträchtigt diese Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.
Teil (B) – Besondere Bestimmungen für Verbraucher
- Verbraucher. Die Bestimmungen dieses Teils (B) gelten in Verbindung mit den Bestimmungen des Teils (A) - allgemeiner Teil dieses EULA dann, wenn Sie Verbraucher sind. Sie sind dann Verbraucher, soweit der Zweck des Abschlusses des Nutzungsvertrages durch Sie nicht überwiegend Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
- Mindestalter von 18 Jahren. Wir bieten die Software nicht Minderjährigen an. Falls Sie unter 18 Jahre alt sind, ist die Mitwirkung des/der Erziehungsberechtigten für den Abschluss des Nutzungsvertrages erforderlich.
- Widerrufsbelehrung. Als Verbraucher haben Sie bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir Sie nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher (1) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen, und (2) uns ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags ihr Widerrufsrecht verlieren.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Abschlusses des Nutzungsvertrages.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ninox Software GmbH, Monbijoustraße 5, 10117 Berlin, Deutschland) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster - Widerrufsformular
[Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.]
An
Ninox Software GmbH
Monbijoustraße 5
10117 Berlin
Deutschland
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Dienstleistungen.
Bestellt am:
Erhalten am:
Vor- /Nachname:
Straße:
PLZ, Ort:
Datum, Unterschrift
_
4. Plattform zur Online-Streitbeilegung. Wir sind nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
5. Anwendbares Recht. Bei Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann – abweichend zu den Regelungen in Teil (A) Ziffer 10 Abs. 1 dieses EULA – auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers ganz oder in Teilen anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
6. Gerichtsstand. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Ninox.
Teil (C) – Besondere Bestimmungen für Unternehmer
- Unternehmer. Die Bestimmungen dieses Teils (C) gelten in Verbindung mit den Bestimmungen des Teils (A) - allgemeiner Teil dieses EULA dann, wenn Sie Unternehmer sind. Sie sind für die Zwecke dieses Vertrages dann Unternehmer, wenn Sie bei Abschluss des Nutzungsvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
- Wir sind berechtigt, Ihren Namen als unseren Kunden auf unserer Website zu veröffentlichen. Wir können Marketingmaterialien über unsere Leistungen für Sie veröffentlichen oder Sie als Referenz für die Presse oder unsere potenziellen Kunden verwenden, sofern Sie dem nicht schriftlich widersprechen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem EULA und/oder dem Nutzungsvertrag ist der Geschäftssitz von Ninox.
- Erfüllungsort. Sofern sich aus der Bestellbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Ninox Erfüllungsort.
Ninox Software GmbH
Monbijoustraße 5
10117 Berlin, Deutschland
E-Mail: support@ninox.com
Internet: https://ninox.com
Anhang
Besondere Vertragsbedingungen zum Wechsel zwischen
Datenverarbeitungsdiensten nach Data Act
(“Wechselvereinbarung“)
Präambel
Ninox Software GmbH, Monbijoustraße 5, 10117 Berlin, Deutschland (der „Anbieter“) und der Kunde haben einen Vertrag über die Nutzung der durch den Anbieter angebotenen Software Ninox abgeschlossen (der „Nutzungsvertrag“). Soweit der Anbieter im Rahmen des Nutzungsvertrages dem Kunden „Datenverarbeitungsdienste“ im Sinne des Art. 2 Nr. 8 der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (im Folgenden: Data Act) zur Verfügung stellt, gilt ergänzend zu den Regelungen des Nutzungsvertrages diese Wechselvereinbarung. Diese Wechselvereinbarung findet jedoch nur auf die Datenverarbeitungsdienste des Anbieters Anwendung und gilt nicht für andere Dienste des Anbieters, wie insb. On-Prem-Lösungen.
Der Kunde hat sich entschieden, diese Dienste künftig bei einem anderen Anbieter in Anspruch zu nehmen oder zu IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu wechseln und beabsichtigt daher, seine Daten sowie gegebenenfalls damit verbundene Anwendungen und digitale Vermögenswerte dorthin zu übertragen.
Die vorliegende Wechselvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Wechsel des Kunden zu einem neuen Datenverarbeitungsdiensteanbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten. Er dient der Umsetzung der Anforderungen aus den Artikeln 23 bis 31 Data Act.
1. Definitionen
Begriffe, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich definiert sind, haben diejenige Bedeutung, die ihnen im Data Act zugewiesen ist. Insbesondere gelten die folgenden Definitionen aus dem Data Act:
- Datenverarbeitungsdienst: digitale Dienstleistung, die einem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Diensteanbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.
- Zielanbieter: Zielanbieter ist jeder Datenverarbeitungsdiensteanbieter im Sinne von Art. 2 Nr. 8 Data Act, zu dem der Kunde im Rahmen dieses Vertrages wechselt.
- Maximale Übergangsfrist: Maximale Übergangsfrist bezeichnet den Zeitraum gemäß Art. 25 Abs. 2 lit. a Data Act, in welchem der Anbieter nach Ablauf der Kündigungsfrist die Durchführung des Wechsels zu ermöglichen hat.
- Abrufzeitraum: Abrufzeitraum bezeichnet den Zeitraum nach Abschluss des Wechsels oder nach Ablauf der maximalen Übergangsfrist, in welchem der Kunde die Möglichkeit erhält, seine Daten abzurufen oder zu löschen.
- IKT-Infrastruktur: IKT-Infrastruktur bezeichnet die Informations- und Kommunikationstechnologie-Ressourcen, einschließlich Hard- und Software, Netzwerke und Systeme, die zur Erbringung der Datenverarbeitungsdienste erforderlich sind und in eigenen Räumlichkeiten oder durch Dritte betrieben werden können.
- Exportierbare Daten: Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten eines Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
- Digitale Vermögenswerte: Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.
2.Einleitung des Wechsels
- Für die Einleitung des Wechsels hat der Kunde dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten schriftlich oder in Textform mitzuteilen, dass der Wechsel eingeleitet werden soll.
- Wenn der Kunde nur in Bezug auf bestimmte Dienste oder Daten wechseln möchte, muss er dies in der Mitteilung angeben.
- Der Kunde unterrichtet den Anbieter in der Mitteilung des Wechsels, jedoch spätestens nach Ablauf der Kündigungsfrist, über seine Entscheidung, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchzuführen:
- Wechsel zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, wobei der Kunde in diesem Fall die erforderlichen Angaben zu diesem Anbieter macht;
- Wechsel zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten des Kunden;
- Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte.
- Möchte der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen, kann dies nur erfolgen, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Kunde den Anbieter vorbehaltlos und eindeutig aufgefordert hat, die Datenlöschung durchzuführen.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang der Mitteilung des Wechsels schriftlich oder in Textform innerhalb von sieben (7) Werktagen.
3. Beginn und Dauer der Übergangsfrist
- Nach Ablauf der Kündigungsfrist nach Ziffer 2.1 beginnt die maximale Übergangsfrist von dreißig (30) Kalendertagen, in der der Wechsel durchgeführt wird, Art. 25 Abs. 2 lit. a Data Act.
- Wenn der Anbieter die maximale Übergangsfrist nicht einhalten kann, weil dies technisch nicht möglich ist, verpflichtet sich der Anbieter dazu, den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über den Wechsel schriftlich oder in Textform zu informieren, eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben (7) Monate ab dem Datum der Mitteilung des Kunden über den Wechsel nicht überschreiten darf, und eine angemessene Begründung für die technische Undurchführbarkeit zu geben.
- Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessener hält, jedoch nicht länger als zwei (2) weitere Monate. In diesem Fall teilt der Kunde dem Anbieter vor Ablauf der ursprünglichen Übergangsfrist seine Absicht mit und gibt die alternative Übergangsfrist an.
4. Unterstützungspflichten des Anbieters
- Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden und von ihm beauftragten Dritten nach Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses angemessene Unterstützung zu leisten, insbesondere:
- Bereitstellung von Ressourcen, ausreichenden Informationen (einschließlich der für den Wechsel erforderlichen Unterlagen) und technischer Unterstützung; bei Auftreten von Problemen werden der Anbieter und der Kunde nach Treu und Glauben die Ursachen analysieren und sich auf angemessene Lösungen einigen;
- mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste bis zum Abschluss des Wechsels fortzusetzen;
- während der Wechsel vollzogen wird, für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen; insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.
5.Pflichten des Kunden und von ihm beauftragter Dritter
- Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechselprozess sicherzustellen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten und digitale Vermögenswerte in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters zu importieren und diese Daten und digitalen Vermögenswerte in diesen Systemen zu implementieren, unabhängig davon, ob der Kunde diese Maßnahmen selbst vornimmt oder hierfür die Dienste eines Dritten in Anspruch nimmt.
- Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte, einschließlich des Zielanbieters, verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte an den vom Anbieter im Rahmen des Wechselprozesses zur Verfügung gestellten Materialien sowie die Geschäftsgeheimnisse des Anbieters zu wahren.
- Der Kunde verpflichtet sich, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für den Abschluss des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist, einschließlich der alternativen Übergangsfrist, erforderlich ist, und dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie vom Anbieter eingeräumte geistigen Eigentumsrechte zu respektieren.
6. Nicht erfolgreicher Wechsel
- Falls der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um die Ursache zu ermitteln und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine zeitnahe Übertragung der Daten zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten.
- Insbesondere unterstützt der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch dabei, die Gründe für den erfolglosen Wechsel zu ermitteln, und berät ihn, soweit die ermittelten Gründe mit der Umgebung oder den Wechselprozessen des Anbieters zusammenhängen, wie die festgestellten technischen Probleme gelöst werden können.
7. Abrufzeitraum und Datenlöschung
- Nach Abschluss des Wechsels oder spätestens nach Ablauf der maximalen Übergangsfrist hat der Anbieter dem Kunden eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, die Daten dreißig (30) Kalendertage lang abrufen zu können (Abrufzeitraum).
- Nach Ablauf des Abrufzeitraums und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die vom Kunden generiert wurden oder sich direkt auf den Kunden beziehen, zu löschen mit Ausnahme der personenbezogenen exportierbaren Daten, zu deren Speicherung der Anbieter nach EU- oder lokalem Recht verpflichtet ist.
8. Vertragsbeendigung
- Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, enden der Nutzungsvertrag sowie diese Wechselvereinbarung automatisch und der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich mindestens in Textform über die Vertragsbeendigung zu informieren.
- Der zwischen Anbieter und Kunde geschlossene Vertrag endet auch, wenn sämtliche Schritte des Wechselprozesses erfolgreich abgeschlossen nach Maßgabe von Ziffer 8.3 erfolgreich abgeschlossen sind oder wenn der Kunde am Ende der maximalen Kündigungsfrist dem Anbieter mitteilt, dass er nicht wechseln möchte, sondern seine exportierbaren Daten bei Beendigung des Dienstes löschen möchte.
- Der Wechselprozess ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die maximale Kündigungsfrist abgelaufen ist, die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist ebenfalls abgelaufen ist, die Hilfe beim Wechsel abgeschlossen wurde, die Frist zum Abruf der Daten nach Ablauf der Übergangsfrist abgelaufen und die Löschung der Daten erfolgreich abgeschlossen ist.
9. Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Nutzungsvertrages
Endet nach Durchführung dieser Wechselvereinbarung der Nutzungsvertrag vor Ablauf einer laufenden Nutzungsperiode, muss der Kunde für die restliche Vertragslaufzeit einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Summe der vertraglich vereinbarten Gebühren für jeden verbliebenen Monat der Nutzungsperiode, abzüglich ersparter Aufwendungen, an den Anbieter zahlen.
10. Informationen des Anbieters
Der Anbieter stellt dem Kunden die folgenden Informationen bereit, Art. 26 Data Act:
- Anlage 1: Liste übertragbarer und exportierbarer Datenkategorien und digitaler Vermögenswerte und weitere Informationen zum Wechselverfahren
11. Gerichtsbarkeit und technische Maßnahmen
- Die Gerichtsbarkeit, der die IKT-Infrastruktur unterliegt, die für die Datenverarbeitung der einzelnen Dienste des Anbieters eingesetzt werden, ist in den vorstehenden EULA angegeben.
- Eine Auflistung der anwendbaren technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen zum Schutz der Daten ist dem Anhang des Vertrags zur Auftragsverarbeitung zu entnehmen: Ninox AVV.
12. Schlussbestimmungen
- Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unvereinbarkeit zwischen diesen Klauseln und anderen geltenden vertraglichen Vereinbarungen, Bedingungen oder sonstigen geltenden Regelungen die der Erbringung von Datenverarbeitungsdiensten zugrunde liegt, haben die Regelungen dieser Wechselvereinbarung Vorrang.
- Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Wechselvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Wechselvereinbarung ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, beeinträchtigt diese Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.
Anlage 1
Liste übertragbarer und exportierbarer Datenkategorien und digitaler Vermögenswerte und Wechselverfahren
- Nutzerdaten:
- Beschreibung: Nutzer-Ids, Email-Adressen, und im Nutzerprofil hinterlegte Informationen sowie den Nutzern zugeordnete Rollen.
- Exportmethode: Export über das Produkt.
- Exportformat: Strukturiertes Datenformat.
- Konfigurationsdaten:
- Beschreibung: Vom Nutzer vorgenommene Konfigurationen von Datenbanken, inklusive Datenmodelldefinitionen, Skripte und Konfigurationen der Benutzeroberfläche.
- Exportmethode: Export über Produkt-APIs.
- Exportformat: Strukturiertes Datenformat (JSON).
- Inhaltsdaten:
- Beschreibung: Daten, die innerhalb den von Nutzern konfigurierten Datenbanken gespeichert sind.
- Exportmethode: Export über das Produkt oder über Produkt-APIs.
- Exportformat: Strukturiertes Datenformat (CSV bei Export über das Produkt, JSON bei Export über Produkt-APIs).
- Dateianhänge:
- Beschreibung: Dateien, die in den in den von Nutzern konfigurierten Datenbanken einzelnen Datensätzen angehängt sind.
- Exportmethode: Export über das Produkt oder über Produkt-APIs,
- Exportformat: Originaldateiformate (einzeln per API oder als ZIP-Archiv bei Export über das Produkt).
- Änderungshistorie:
- Beschreibung: Aufzeichnungen der von Nutzern vorgenommenen Änderungen.
- Exportmethode: Export über das Produkt.
- Exportformat: Strukturiertes Datenformat (Textformat, in ZIP-Archiv).
Frühere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Frühere Fassungen des Ninox Lizenzvertrags für Endbenutzer (EULA):
- gültig bis einschließlich 31. August 2021
- gültig bis einschließlich 10. Februar 2026
