
Verbandbuch
Mit der Vorlage Verbandbuch dokumentieren Sie in Ihrem Betrieb geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die Pflicht zur Führung eines betrieblichen Verbandbuches ergibt sich diese aus §24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 und beinhaltet Kindertagesstätten, Schulen, Behörden und Betriebe.

In einem Verbandbuch sollen geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet werden und müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Vorlage erleichtert die DSGVO-konforme Aufzeichnung und Aufbewahrung dieser Daten.